Das Impressum und das Teledienstgesetz

Wer geschäftsmäßig im Internet Informationen für die Öffentlickeit verfügbar macht, muss eine so genannte Anbieterkennzeichnung tragen. Es spielt dabei keine Rolle ob das Geschäft mit diesen Infomationen Gewinn macht oder nicht. Die Grenze zwischen privat und geschäftsmäßig sind jedoch strittig.

Beondere Bedeutung kommt dem Impressum einer Webseite zu. Fehlt es auf einer Seite, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße von bis zu 50.000€ zur Folge haben.

Gesetzesgrundlage ist das [www.teledienstegesetz.info]

Hier noch ein Link zu einem Assistenten für das Erstellen eines Impressums [klick]