Witzige Blindtexte

Lorem Ipsum ist ja auf Dauer richtig langweilig. Gefunden habe ich ein Archiv für ansprechendere Blindtexte :
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Das Impressum und das Teledienstgesetz

Wer geschäftsmäßig im Internet Informationen für die Öffentlickeit verfügbar macht, muss eine so genannte Anbieterkennzeichnung tragen. Es spielt dabei keine Rolle ob das Geschäft mit diesen Infomationen Gewinn macht oder nicht. Die Grenze zwischen privat und geschäftsmäßig sind jedoch strittig.
Beondere Bedeutung kommt dem Impressum einer Webseite zu. Fehlt es auf einer Seite, ist das eine … Weiterlesen